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Bundesverwaltungsgericht bestätigt SP: PUK jetzt! PDF Drucken E-Mail

Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert die Finanzmarktaufsicht und den Bundesrat für deren überstürzten Entscheid vom Februar 2009, UBS-Kundendaten an die USA zu liefern. Die SP hat das Verhalten des Bundesrates bereits damals beanstandet und sieht sich heute bestätigt. Der Bundesrat hatte sich mit seinem Verhalten zum wiederholten Male zum Wasserträger der UBS degradieren lassen, statt eine tragfähige Lösung im Interesse des gesamten Finanzplatzes zu entwickeln. Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum selben Schluss wie die SP und bestätigt, dass die Abgabe der Bankdaten widerrechtlich war. Damit ist das Versagen des Bundesrates und insbesondere des zuständigen Finanzministers Merz offenkundig. Die SP hat bereits am 11. Dezember eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK zur Aufarbeitung der ganzen Affäre UBS gefordert. Nach dem heutigen Entscheid ist diese PUK notwendiger denn je.

 
 
 
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