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Bundesverwaltungsgericht bestätigt SP: PUK jetzt! |
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Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert die Finanzmarktaufsicht und den
Bundesrat für deren überstürzten Entscheid vom Februar 2009,
UBS-Kundendaten an die USA zu liefern. Die SP hat das Verhalten des
Bundesrates bereits damals beanstandet und sieht sich heute bestätigt.
Der Bundesrat hatte sich mit seinem Verhalten zum wiederholten Male zum
Wasserträger der UBS degradieren lassen, statt eine tragfähige Lösung
im Interesse des gesamten Finanzplatzes zu entwickeln. Das
Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum selben Schluss wie die SP und
bestätigt, dass die Abgabe der Bankdaten widerrechtlich war. Damit ist
das Versagen des Bundesrates und insbesondere des zuständigen
Finanzministers Merz offenkundig. Die SP hat bereits am 11. Dezember
eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK zur Aufarbeitung der
ganzen Affäre UBS gefordert. Nach dem heutigen Entscheid ist diese PUK
notwendiger denn je.
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