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Nein zum Rentenabbau! PDF Drucken E-Mail

Die bürgerliche Mehrheit der Eidgenössischen Räte hat entschieden, das Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG zu revidieren und dabei den Umwandlungssatz von heute 7 % auf 6.4 % zu senken. Dies ist ein Angriff auf die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner gleich.
Selbstverständlich führen die Bürgerlichen die sinkenden Renditen an den Anlagemärkten und die düsteren Wirtschaftsaussichten ins Feld. Was aber, wenn andere Interessen hinter diesen Vorwänden stecken? Was wenn die Versicherungen, die einen Drittel der Vermögen verwalten mit massivem Druck den Entscheid beeinflusst haben? Und wenn die solidarische Vorsorge schrittweise zur rein privaten umgewandelt wird? Und was wenn hinter der technischen Rechtfertigung der Senkung des Umwandlungssatzes der Plan zum Abbau der Sozialversicherungen steht?
Das Volk soll also entscheiden! Wir ergreifen das Referendum aus drei zentralen Gründen:

1. NEIN zu 10 Prozent Rentenkürzung!

Rentenabbau ohne Ende: Zum zweiten Mal innert kürzester Zeit will das Parlament die Renten bei der 2. Säule kürzen. Bis 2015 würden sie um mehr als 10 Prozent sinken. Geld, das den aktiven und pensionierten Versicherten im Rentenalter fehlen wird. Die SP engagiert sich für sichere Renten. Und bekämpft den Rentenabbau mit dem Referendum.

2. NEIN zum Rentenklau der Lebensversicherungen!

Treibende Kraft hinter dem Rentenabbau sind die Versicherungsgesellschaften. Sie haben fette Gewinne mit der Altersvorsorge erzielt und wollen nun noch mehr Geld von den Versicherten. Sie argumentieren mit der Finanzkrise und den teifen Zinsen. Doch sobald die Zinsen ansteigen, fliesst der Gewinn den Aktionären zu. Die Versicherten gehen dann wieder leer aus. Die Manager werden mit Millionenboni fürstlich entlöhnt. Dagegen wehren wir uns. Wir verlangen echte Transparenz und eine faire Gewinnverteilung, wenn es an der Börse wieder besser läuft.

3. Erst Rentenabbau, dann schädliche Sanierungsübungen stoppen!

Nach dem Abbau-Stopp braucht es ein Sanierungsmoratorium: Mindestens 12 Monate lang sollen die gesetzlichen Vorgaben ausser Kraft gesetzt und damit Beitragserhöhungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende verhindert werden. Die Kaufkraft muss erhalten bleiben, Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Wenn sich die Börsenwerte in dieser Zeit erholen, erübrigen sich volkswirtschaftlich schädliche Beitragserhöhungen. Sollten später dennoch Anpassungen bei den BVG-Renten notwendig sein, dann nur mit gleichzeitiger Erhöhung der AHV und bei gerechter Verteilung der anfallenden Gewinne.

(Medienmitteilung 6.Feb.2009)

 
 
 
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